Stichprobenkontrollen
Die Netzbetreiberin kann eine Stichprobenkontrolle einer bereits geprüften Installation bzw. einen bereits erstellten Sicherheitsnachweises anordnen. Sie umfasst eine stichprobenartige Überprüfung der elektrischen Niederspannungsinstallation nach den anerkannten Regeln der Technik und dient zur Qualitätssicherstellung der bereits erfolgten Kontrolle.

Was sind Stichprobenkontrollen?
Stichprobenkontrollen sind ergänzende Überprüfungen von elektrischen Installationen, die nicht flächendeckend, sondern gezielt an ausgewählten Objekten durchgeführt werden. Diese Kontrollen erfolgen zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen privatrechtlichen Kontrollen wie Schluss-, Abnahme- oder periodischen Kontrollen. Die Netzbetreiberin beauftragt dabei unabhängige Kontrollorgane oder akkreditierte Inspektionsstellen, um einzelne Anlagen zu kontrollieren – jedoch nur solche, die sie nicht bereits im Rahmen einer anderen Prüfung selbst begutachtet haben.

Warum führt das EVU Stichproben durch?
Die Netzbetreiberin ist verpflichtet, Stichprobenkontrollen durchzuführen, um die Sicherheit und Qualität der elektrischen Installationen im eigenen Netzgebiet zu gewährleisten. Auch wenn eine privatrechtliche Kontrolle bereits durchgeführt wurde, verlangt das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), dass zusätzlich stichprobenartige Überprüfungen erfolgen. Dies dient als unabhängige Qualitätskontrolle und stellt sicher, dass Elektroinstallateure sowie Kontrollorgane gewissenhaft und fachgerecht arbeiten.

Was wird geprüft
Bei Stichprobenkontrollen wird geprüft, ob die elektrischen Installationen korrekt und sicher ausgeführt wurden. Es wird insbesondere auf die Einhaltung der technischen Vorschriften und Sicherheitsstandards geachtet. Die Kontrolle darf jedoch nicht durch dasselbe Organ erfolgen, das die ursprüngliche privatrechtliche Prüfung vorgenommen hat, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die Netzbetreiberin soll somit durch unabhängige Dritte sicherstellen, dass alle Beteiligten – von den Installateuren bis zu den Prüfinstitutionen – sorgfältig und regelkonform arbeiten.
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Allgemeiner Zustand der elektrischen Installation (Sichtkontrolle)
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Hausanschluss, Aussenkasten, Bezügerüberstromunterbrecher, Endstromkreise
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Schutzmassnahmen, Schutzbedingungen, Schutzorgane (Sicherungen);
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Licht-, Steckdosen- und Apparateinstallationen;
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Verbraucher, Apparate;
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Messungen gemäss Ziffer 6 der Niederspannungs-Installations-Norm NIN
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