Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Serena Elektrokontrollen GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Serena Elektrokontrollen GmbH (nachfolgend „Serena Elektrokontrollen“) im Bereich der Elektrokontrolle in der Schweiz. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Preise
Alle Offerten und auf dieser Webseite publizierten Preise für Elektrokontrollen, verstehen sich als Richtpreise in Schweizer Franken exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei nicht vorhersehbarem Mehraufwand behält sich Serena Elektrokontrollen das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich vereinbarten Vertrag. Serena Elektrokontrollen ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.
4. Gültigkeit
Unsere Offerten sind jeweils 60 Tage gültig.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug.
Serena Elektrokontrollen ist berechtigt, nach erfolgloser Nachfristansetzung von mindestens 30 Kalendertagen die Leistungserbringung einzustellen, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
Es bleibt vorbehalten, Schadenersatz geltend zu machen.
Serena Elektrokontrollen kann Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde ist verpflichtet, dem beauftragten Dritten die anfallenden Mindest- und Zusatzgebühren für Inkassoleistungen zu bezahlen.
6. Terminverschiebungen
Terminverschiebungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, kann der vorgesehene Termin in Rechnung gestellt werden.
7.Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Serena Elektrokontrollen und deren Personal zur vereinbarten Zeit Zutritt zu allen relevanten Räumen und Anlagen zu gewähren.
Sofern erforderlich, ist eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen, die den Zutritt ermöglicht und Fragen beantworten kann.
8.Haftung
Serena Elektrokontrollen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Vermögensschäden wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.
Empfindliche Geräte sind vor Beginn der Kontrolle vom Netz zu trennen.
Für Schäden infolge von Stromunterbrüchen übernimmt Serena Elektrokontrollen keine Haftung.
Während der Arbeiten können einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vorübergehend spannungslos geschaltet werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, alle elektrischen Geräte auf einwandfreie Funktion zu überprüfen.
9. Datenschutz
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sind in der [Datenschutzerklärung der Serena Elektrokontrollen GmbH] festgehalten, die Bestandteil dieser AGB ist.
10. Vertragsdauer, Beendigung und Kündigung
Der Vertrag beginnt gemäss der in der Auftragsbestätigung festgelegten Regelung.
Fehlt eine solche Angabe, tritt der Vertrag am Tag der Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft.
Beginnt Serena Elektrokontrollen mit der Leistungserbringung vor der Unterzeichnung, gilt der Vertrag ab diesem Zeitpunkt als wirksam.
Der Vertrag endet mit der beidseitigen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann jede Partei den Vertrag nach zweimaliger schriftlicher Mahnung und Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen mit sofortiger Wirkung kündigen.
In diesem Fall ist nur die bis zum Vertragsende erbrachte Leistung anteilig zu vergüten. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet wird.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Serena Elektrokontrollen GmbH.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.